Reiserücktrittsversicherung im VErgleich

Günstige Reiserücktrittsversicherung/ Stornierungsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung plus Corona Versicherung als Ergänzung hier im Vergleich
Griechenland, Kreta, Strand Paleochora

Stornierung einer Reise! Was nun? Neben der wichtigen Reisekrankenversicherung ist die Reiserücktrittsversicherung (RRV) eine der beliebtesten Reiseversicherungen. Die RRV ist eine Absicherung für Sie, wenn Sie VOR Abreise einen Hinderungsgrund haben und den Urlaub nicht antreten können. Vor allem bei Pauschalreisen (Kombination aus Flug, Hotel, Reiseleitung, Bustransfer oder Mietwagen) verlangen die Reiseveranstalter nicht unerhebliche Stornierungsgebühren. Das heißt, dass Sie von dem ursprünglich bezahlten Reisepreis nur einen Teil zurückbekommen, obwohl Sie gar nicht losfahren oder –fliegen können. Für die Urlaubsanbieter ist die Situation auch recht klar: Man hat extra für Sie einen Platz im Flugzeug, ein Hotelzimmer, den Transfer u.v.m. reserviert und Sie kommen einfach nicht. Trotzdem muss der Veranstalter seinen Leistungsträgern eine Gebühr bezahlen. Daraus ergeben sich die Stornogebühren.

Lässt sich eine Stornierungsversicherung mit einer Reiseabbruchversicherung sinnvoll kombinieren?

  • Die Reiserücktrittsversicherung (Stornierungsversicherung oder auch Stornoversicherung genannt) ist sinnvoll mit einer Reiseabbruchversicherung (sog. Urlaubsgarantie) kombinierbar. Mit einer Reiserücktrittsversicherung plus Reiseabbruchschutz sind Sie vor und auch während Ihrer Reise im Falle eines Reiseabbruchs weltweit versichert.
  • Unbegrenzte Reisedauer: Bei einer Reiserücktrittsversicherung plus Reiseabbruch entscheiden Sie selbst, wie lange Sie auf Reisen oder in den Urlaub gehen möchten.
  • Versicherungsangebote mehrere Anbieter zu vergleichen, lohnt sich für den Kunden.

Ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung Als Jahresversicherung sinnvoll?

TIPP: Prüfen Sie auch, ob sich für Sie der Abschluss einer Jahres-Reiseversicherung lohnt. Ihr Reiseverhalten ist entscheidend. Oft ist eine Jahresversicherung schon ab zwei Reisen pro Jahr günstiger als der Abschluss einer Einmalversicherung in der Reisrücktrittsversicherung. Ein Vergleich mehrerer Anbieter und Tarife in der Jahres-Rücktrittsversicherung lohnt sich für den Reisenden !

Welche Rücktrittsgründe in der ReiseRücktrittsversicherung sind Häufig versichert?

Welche Rücktrittsgründe sind versichert? Häufige Rücktrittsgründe, die über eine Reiserücktrittsversicherung versichert sind (Beispiel HanseMerkur Reiseversicherung - einige akzeptierte Gründe des Versicherers für die Erstattung der Kosten bei einem Reiserücktritt):

  • Schwere und unerwartete Erkrankung (Erläuterung, Beispiel HanseMerkur Reiseversicherung - Was ist eine unerwartete schwere Erkrankung?)
  • Eine Unfallverletzung
  • Der Tod eines Familienmitglieds
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Größerer Schaden am Eigentum,
  • Die unerwartete betriebliche Kündigung,
  • Die Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit,
  • Eine anfallende Wiederholungsprüfung für Studenten und Schüler während der Reisezeit 
  • Die Verspätung eines Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden.

Hinweis: Bitte schauen Sie in die jeweiligen Versicherungsbedingungen AVB Reiserücktrittsversicherung Ihrer gewünschten Versicherung (Was ist versichert ,was ist nicht versichert !) Informieren Sie sich im Vorfeld über die Voraussetzungen einer Kostenerstattung um am besten Ihren individuellen Reiseschutz zu finden !

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Foto: © RSWW.DE, eigenes Bild, Urlaub in Griechenland, Strand auf der Insel Kreta