Reiserücktritts-versicherung plus Reiseabbruch-Versicherung im vergleich

Was leistet eine Reiserücktrittsversicherung? Was leistet eine Reiseabbruchversicherung? Stornierungsversicherung hier im Vergleich !

Was leistet die Reiserücktritts-Versicherung? Eine Krankheit, der Tod eines Mitreisenden oder ein Unfall, die ihre Reisefähigkeit verhindern, sind natürlich Grund genug, einen Urlaub nicht anzutreten. Gut wenn Sie dann die richtige Versicherung haben und einen schriftlichen Attest oder Beleg vorlegen können. Ihre Reiserücktrittsversicherung (Stornokosten-Versicherung) übernimmt dann die Stornokosten, die Sie zunächst an den Reiseveranstalter zu bezahlen haben. Sie bekommen bei den gut bewerteten Versicherungsunternehmen ganz schnell das Geld auf ich Girokonto überwiesen. Wenn Sie dann noch die Variante „ohne Selbstbehalt“ gewählt haben, so sind Sie ganz fein raus. Sie bekommen den vollen Preis der Stornierungsgebühren erstattet und müssen keinen Eigenanteil tragen. Welcher Versicherer günstiger oder besser sind, erfahren Sie in unserem Vergleich für die Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung. Prüfen Sie bei den Leistungen unbedingt, was noch für Hinderungsgründe mit versichert sind.

Welche Rücktrittsgründe sind in der Reiserücktrittsversicherung u.a. versichert?

Bei den versicherten Rücktrittsgründen gibt es oft zielgruppenbezogene Anwendungen: z.B. bei Schülerreisen ist dies ein endgültiger Austritt aus dem Klassenverband; vor Beginn der versicherten Reisezeit und hervorgerufen durch einen Schulwechsel. Bei Studenten bedeutet eine Wiederholungsprüfung, die in den versicherten Reisezeitraum fällt, einen versicherten Rücktrittsgrund. Manche Versicherung deckt auch das ab! Sollte kurz vor der Abreise ihr Haus oder die Wohnung zu Schaden kommen (schwerer Einbruch, Brand, Wasserschaden), dann müssen Sie sich wahrscheinlich darum kümmern und können nicht reisen. Sowas ist vielfach mit abgesichert. Nicht nur für Sie, sondern auch für die versicherten Mitreisenden und ihre nächsten Angehörigen / Partner.

Eine gute Reiseversicherung unterstützt Sie auch, wenn Sie z.B. einen neuen Job kurzfristig in der geplanten Urlaubszeit antreten müssen.

Nur wer vergleicht, der weiß Bescheid! Nutzen Sie den Versicherungsvergleich für die  Reiserücktrittsversicherung plus Reiseabbruch und prüfen Sie die Qualität und Preise in der Übersicht!

Sinnvolle Ergänzung zur Stornoversicherung - Reiseabbruch-Versicherung (FAQs)

  • Wozu benötige ich eine Reiseabbruchversicherung, was leistet die Reiseversicherung? Zunächst stellt sich die Frage: Wozu ist eine Reiseabbruchversicherung (RAV) eigentlich gut, was leistet die Reiseversicherung? Hier hilft ein Vergleich des Kleingedruckten bei den beliebten Versicherern wie z.B. der HanseMerkur Reiseversicherung. Wie der Wortbestandteil „Abbruch“ schon sagt, geht es um Ereignisse, die während ihres Urlaubs auftreten und zu umgehender Abreise führen. Das kann eine plötzliche akute Erkrankung sein oder ein Notfall in der Familie. Das ist natürlich sehr schade, wenn man dann gezwungen ist nach Hause zu reisen. Der Urlaub ist ja schon bezahlt und die ganze Erholung ist futsch. Wäre es nicht schön, wenn hier die Versicherung die Restkosten des Urlaubs übernimmt und erstattet?
  • Die Reiseabbruch-Versicherung wird in der Regel als Ergänzung zur Reiserücktrittsversicherung gebucht. Denn die Reiserücktritt endet ja mit dem Tag der Anreise. Stellen Sie sich einmal das Ärgernis vor, wenn Sie ganz am Anfang Ihres Urlaubs nach Hause reisen müssen. Wenn Sie dann sowieso schon Sorgen haben, käme noch der Verlust des ganzen Urlaubsgeldes hinzu. Man kann die RAV als Einzelversicherung oder im Paket abschließen. Nicht nur der eigene Schaden im Urlaub ist versichert, sondern auch eine schwere Erkrankung eines Angehörigen / Verwandten daheim!
  • FAQ - weitere häufige Fragen zur Reiseabbruch-Versicherung und unsere Antworten. 
  • Was versteht man unter einer unerwarteten schweren Erkrankung in der Reiserücktrittsversicherung (Beispiel HanseMerkur Reiseversicherung)? Mehr in den FAQ Reisrücktrittsversicherung.

Was leistet nun die Reiseabbruchversicherung ?

Was leistet nun die Reiseabbruchversicherung? Besonders bei Pauschalreisen ist der Abbruch der Reise ärgerlich. Sie haben ja schon das Hotelzimmer bezahlt und auch den Rückflug. Die RAV übernimmt die nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen im Hotel. Außerdem gibt es Versicherungen, die die entstandenen Mehrkosten, wie z.B. ein neues Rückflugticket bezahlen. Hier sollten Sie unbedingt neben dem Preis auch die Leistungen der einzelnen Versicherer vergleichen. Wichtig zu wissen ist, dass es bei der Reise-Abbruch-Versicherung in der Regel auch keine Altersbeschränkung gibt.

Tarifcheck Stornierungsversicherung plus Reiseabbruch- Versicherung

TARIFCHECK Stornierungsversicherung (Reiserücktrittsversicherung) und Reiseabbruch-Versicherung. Tarife in der Einmalversicherung und günstigen Jahresversicherung in einem transparenten Vergleichsrechner. Bekannte Versicherer (Anbieter/ Gesellschaften hier im Versicherungsvergleich:

Familie in der Reiserücktrittsversicherung. Was versteht man darunter?

Familie in der Reiserücktrittsversicherung (Stornierungsversicherung). Was versteht man darunter? Da stellt sich aber die Frage, wie denn eine Familie genau definiert ist. Müssen die Erwachsenen verheiratet sein oder geht auch eine Patchwork-Familie? Dürfen Eltern, Großeltern und Kinder zusammen in einer Familienversicherung untergebracht werden? Gibt es Altersunterschiede bei Kindern oder Jugendlichen?

Das sind sofort die Fragen, die den meisten Familien in den Sinn kommen. Die Reiseversicherungen gehen unterschiedlich damit um. Wir als Versicherungsvergleich stellen uns der Aufgabe und möchten Ihnen darstellen, was es für Regelungen in der Familienfrage gibt:

  • In der Regel gehören zur Familie maximal 2 Erwachsene. Im klassischen Sinne sind das Vater und Mutter.
  • Bei den meisten Versicherungen muss keine Blutsverwandtschaft vorliegen. Also auch Stiefvater oder Stiefmutter gehören dazu oder bei gleichgeschlechtlichen Paaren mit Kind sind auch alle 3 versichert. Wichtig ist, dass die Familie in einer häuslichen Gemeinschaft lebt.
  • Die Zahl der versicherten Kinder ist in der Regel mit 3 begrenzt. Beim Alter der Kinder gibt es von Versicherung zu Versicherung Unterschiede. Achten Sie deshalb auch auf das Kleingedruckte. Bei Versicherung A sind Kinder nur bis zur Volljährigkeit inkludiert, bei Versicherung B dürfen diese volljährig sein, sollten aber noch in schulischer oder beruflicher Ausbildung sein. Die Höchstgrenze ist dann 27 Jahre für das Kind.

Ausnahmen:

Es gibt Versicherungen, da können 2 Erwachsene theoretisch mit dem Nachbarskind verreisen und sich versichern lassen, weil explizit die häusliche Gemeinschaft nicht in den Bedingungen steht. Außerdem gibt es Stornoschutzversicherungen, bei der eine Familie schon aus 2 erwachsenen Personen ohne Kinder bestehen kann. Voraussetzung dafür ist der Abschluss einer Jahresversicherung. Hier kann man natürlich kräftig sparen, wenn man diesen 2-Personen-Tarif mit zwei Einzelversicherungen vergleicht.

 

 

Foto: © RSWW.DE, eigenes Bild, Strand in Griechenland