FAQ - Häufige Fragen und Antworten zur Reiserücktrittsversicherung (Stornierungsversicherung bzw. Stornoversicherung) und Reiseabbruchversicherung als Einmalversicherung und als Jahresversicherung. Wir haben hier die passenden Antworten auf Ihre Fragen.
Was versteht man unter einer Reiserücktrittsversicherung bzw. Stornierungsversicherung? Falls Sie Ihre Reise aus gesundheitlichen oder anderen Gründen (zum Beispiel einer schweren Unfallverletzung, einer unerwartet schweren Erkrankung, einem Arbeitsplatzwechsels, einer betriebsbedingten Kündigung, Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit) vor Reisebeginn stornieren müssen, schützt Sie eine Reiserücktrittsversicherung vor den anfallenden Stornierungskosten.
Was leistet nun eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung, was sind die Vorteile? Eine Reiserücktrittsversicherung als Jahresversicherung bietet einige Vorteile, insbesondere für Personen, die mehrmals im Jahr reisen (Vielreisende) oder ihre Reise bzw. Ihren Urlaub lange im Voraus planen. Hier sind die wichtigsten Vorteile der Jahres-Reiserücktrittsversicherung auf einen Blick:
Erweiterter Reisschutz durch zusätzliche Leistungen einer Reiseabbruchversicherung. Viele Tarife in der Jahres-Reiserücktrittsversicherung sind mit einer Reiseabbruchversicherung kombiniert. Diese leistet, wenn eine Reise vorzeitig beendet werden muss. So sind auch entstehende Kosten vor Ort oder für die Rückreise abgesichert.
Welche Einschränkungen der Reiserücktrittsversicherung bzw. Stornierungsversicherung gilt es zu beachten? Die wichtigste Einschränkung bei dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Stornierungsversicherung) ist der Termin ihres Versicherungsabschlusses. Bei den meisten Reiseversicherern gilt i.d.R. folgende Abschlussfrist: Die RRV sollte spätestens 30 Tage vor dem planmäßigen Reiseantritt abgeschlossen sein. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage möglich. Die HanseMerkur Reiseversicherung bietet ergänzend für den sog. Lastminute-Schutz (Flugreisen die maximal 30 Tage vor Reiseantritt gebucht werden) eine eigene und kostengünstigere Tarifierung (im Vergleich zum RRV Normaltarif) an. Der Zeitpunkt des Abschlusses ist damit entscheidend. Lassen Sie sich bei Ihrer Entscheidung also nicht zu viel Zeit, sonst verpassen Sie die Chance, die günstigste Versicherung abzuschließen.
TIPP: Ein Preisvergleich für die Reiserücktrittsversicherung lohnt sich für den Reisenden.
Was bedeutet eine unerwartete schwere Erkrankung in der Reiserücktrittsversicherung z.B. bei dem Versicherer HanseMerkur Reiseversicherung? Weiter zur Erläuterung des Begriffes „unerwartete schwere Erkrankung“ in der Reiserücktrittsversicherung.
Bis wann kann bzw. muss ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?