FAQs - die häufigsten Fragen zur Reiseversicherung !

FAQs die häufigsten Fragen und Antworten zur Reiseversicherung, Reiserücktrittsversicherung und Auslandskrankenversicherung für Einzelreisende, Paar und Familie

FAQS - die häufigsten Fragen und Antworten zur Reiseversicherung u.a. zur Reisegepäckversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung (sog. Urlaubsgarantie), Reisehaftpflicht-Versicherung, Reiseunfall-Versicherung. Notfallversicherung, Auslandskrankenversicherung, Langzeit-Auslandskrankenversicherung und zur Jahresversicherung:

Auslandskrankenversicherung

Zentrale Leistungen der Auslandskrankenversicherung: Die Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung übernimmt die Kosten für medizinische Heilbehand­lungen bei einem Arzt oder in einem Kran­ken­haus im weltweiten Ausland und erstattet Ihnen (wenn möglich diese Variante wählen!) die Kosten für einen medi­zi­nisch sinn­vollen Rück­trans­port  zurück ins Heimatland.

Welche Einschränkungen der Auslandsreise-Krankenversicherung gilt es zu beachten?

Welche Einschränkungen der Auslandsreise-Krankenversicherung gilt es zu beachten? Bitte versuchen Sie nach zu vollziehen, dass diese Versicherung kein Freibrief für alle Behandlungsmöglichkeiten ist, die man sich nur vorstellen kann. Sonst würden ja findige Leute darauf kommen jeweils in Länder mit bester Krankenversorgung zur Heilbehandlung zu fliegen. Haben Sie z.B. einen Unfall mit ihren Zähnen und schlagen sich gar Einen aus, dann bekommen Sie in der Regel schmerzstillende Zahnbehandlungen und einfache Füllungen, damit der Schaden in Deutschland von Ihrem Zahnarzt behoben und von ihrer heimischen Versicherung beglichen werden kann. Psychotherapien, Vorsorgeuntersuchungen, Brillen, Hörgeräte, Behandlungen in Folge von Selbstmordversuchen oder Entzugsbehandlungen werden von ihrer Auslandsversicherung grundsätzlich nicht übernommen.

Bis wann kann ich die Auslandskrankenversicherung abschließen?

Bis wann kann ich die Auslandskrankenversicherung abschließen? Der Vorteil ist, dass Sie es sich theoretisch überlegen können, bis wann Sie die Versicherung abschließen und das sogar noch am Ab-Flughafen tun könnten. Aber: Wir empfehlen Ihnen das Ganze im Rahmen eines Reiseschutz-Pakets zu buchen, am Besten als Jahresreiseversicherung damit Sie immer „komplett“ und jederzeit voll abgesichert sind. Zu beachten ist, dass es für Pakete oft unterschiedliche Fristen gibt, je nach inkludierten Leistungen.

Wenn z.B. eine Reiserücktrittsversicherung enthalten ist, so ist der erstmalige Abschluss unbedingt bei Buchung der Reise zu tätigen, die auch mit versichert sein soll. Hier muss man ganz genau darauf achten, wie kurz der Zeitraum bis zur Abreise ist. Je kürzer umso schwieriger wird es. Holen Sie sich ansonsten eine schriftlich bestätigte Sondergenehmigung ihres Versicherers ein.

Einmal abgeschlossen, muss man sich um keine Frist mehr kümmern. Der Vertrag verlängert sich nämlich stillschweigend um ein weiteres Jahr. Nur wenn man das nicht mehr möchte, muss man in der Regel 3 Monate vor Ablauf des Versicherungszeitraums die Versicherung schriftlich informieren.

Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung wird in der Regel als Ergänzung zur Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Wer sich vernünftig auf Reisen versichern möchte, kommt um diese Versicherung kaum herum. Gerade bei einem Urlaub in einem sozial schwachen Land, lohnt sich der kleine Mehraufwand allemal. Man kann die RGV als Einzelversicherung oder im Paket (z.B. in günstiger Kombination als Zusatzpaket mit einer Reiseunfallversicherung und Reisehaftpflichtversicherung abschließen).

Wozu ist eine Reisegepäckversicherung eigentlich gut?

Zunächst stellt sich die Frage: Wozu ist eine Reisegepäckversicherung eigentlich gut? Hier hilft ein Vergleich des Kleingedruckten bei den beliebten Versicherern. Versichert ist der Zeitwert (nicht der Neuwert!) Ihres mitgeführten Gepäcks. Das gilt sowohl für Handgepäck als auch für das aufgegebene Gepäck, das im Frachtraum z.B. eines Flugzeugs transportiert wird. Diebstahl, Raub und Elementarereignisse (das ist z.B. ein Unfall mit Transportschaden) gehören zu den Situationen, bei denen Ihre Reisegepäckversicherung im Urlaub greift.

Darüber hinaus ist meist nicht nur das Gepäck gegen Verlust gesichert. Wenn Sie Ersatzbeschaffungen (Zahnbürste, Unterwäsche usw.) durchführen müssen, weil die Wiederbeschaffung ihres Gepäcks so lange dauert, dann bekommen Sie auch finanzielle Unterstützung. Die Höhe der Leistung ist bei den Versicherungen je nach Qualität und Preis wieder unterschiedlich. Ein anerkannter Richtwert ist 10% der Versicherungssumme.

Wo gibt es Einschränkungen bei der Reisegepäck-Versicherung?

Wo gibt es Einschränkungen bei der Reisegepäck-Versicherung? Bei dem Abschluss einer Reisegepäck-Versicherung für den nächsten Urlaub ist kein Versicherungsschutz für Geld oder Tickets zu erwarten. Diese sollten Sie so sicher am Körper transportieren, dass ein Diebstahl kaum möglich ist. Wenn Sie das im Koffer verstauen, wird Sie bei Verlust dafür keine Gesellschaft entschädigen. Nüchtern betrachtet: verständlich.

Eingeschränkten Schutz gibt es auch für Foto-, Video- und Filmgeräte sowie EDV Geräte (u.a. Laptop, Handy). Hier sollten Sie sich das Kleingedruckte des Vertragspartners anschauen und natürlich Preise und Leistungen gleichermaßen vergleichen. Ein Test in unserem Preisvergleich ist dazu unerlässlich.

Was ist noch zu beachten, damit mein Gepäckschaden über die Reisegepäckversicherung ersetzt wird?

Was ist noch zu beachten, damit mein Gepäckschaden über die Reisegepäckversicherung ersetzt wird? Wenn Ihr Gepäck beim Transport beschädigt wird, dann müssen Sie diesen Schaden auch irgendwie belegen können. Wenden Sie sich wegen Ihres Fluggepäcks z.B. an die befördernde Fluggesellschaft und verlangen Sie eine schriftliche Schadenbestätigung. Bei vollständigem Verlust von Gepäckstücken benötigen Sie eine Verlustbestätigung. In der Regel bekommen Sie das auch von der Polizei, wo Sie eine Anzeige machen können und eine Kopie des Polizeiprotokolls mit nach Hause nehmen sollten.

Bis wann muss ich eine Reisegepäck-versicherung abschließen?

Bis wann muss ich eine Reise-Gepäckversicherung abschließen? Der Abschluss-Termin für die Reisegepäck-Versicherung kommt ganz auf das Versicherungsunternehmen an und ob Sie die RGV als einzelne oder Paket-Kombination buchen. Im Paket mit der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist der Abschluss sofort bei der Buchung fällig. Als Einzelversicherung gibt es Anbieter, die ihren Antrag jederzeit annehmen.

TIPP: Zum Versicherungsvergleich Reisegepäck-Versicherung.

Reiseabbruchversicherung

Eine Reiseabbruchversicherung (auch Urlaubsgarantie genannt) bietet Reiseschutz, wenn Sie eine Reise oder einen Urlaub, den Sie bereits angetreten haben, unerwartet abbrechen oder unterbrechen müssen. Der Reiseschutz erstattet die entstehenden Kosten und deckt zusätzliche Ausgaben, die durch den Abbruch oder die Unterbrechung der Reise entstehen.

FAQ - die häufigsten Fragen zur Reiseabbruch-Versicherung. Wir haben die Antworten

Bei welcher Reiselänge kann ich den Reise-Abbruch versichern? Da gibt es wiederum Unterschiede bei den Versicherern! Langzeiturlauber sollten in dem Punkt unbedingt die Versicherungsleistungen vergleichen. Kein Wunder dass die Versicherungen in dem Punkt sensibel sind, denn je länger Sie unterwegs sind, umso höher ist das Risiko, dass Sie diese Versicherung in Anspruch nehmen müssen. Umgekehrt bedeutet das auch, dass die RAV für Sie umso wichtiger ist, je länger Sie unterwegs sind.

daheim! 

Thema Abschlussfrist. Bis wann muss ich eine Reiseabbruch-Versicherung abschließen?

Bis wann muss ich eine Reiseabbruch-Versicherung abschließen? Der Abschlusstermin für diese Versicherung kommt ganz auf das Versicherungsunternehmen an und ob Sie die RAV als einzelne oder Paket-Kombination buchen. Im Paket mit der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist der Abschluss sofort bei der Buchung fällig. Als Einzelversicherung gibt es Anbieter, die ihren Antrag jederzeit annehmen.

Versicherungsvergleich für die Reiseabbruch-Versicherung lohnt sich !

Um die passende und günstige Reiseversicherung (Reiseabbruch-Versicherung) für Ihren Urlaub zu finden, nutzen Sie am besten einen Versicherungsvergleich  Denn damit sparen Sie bei der Suche Zeit und Geld. Nicht jede Versicherung bietet die gleichen Leistungen für eine Reiseabbruchversicherung an. Im Einzelfall ist das entscheidend z.B. bei der Reiselänge, dem Reisepreis oder dem Abschlusszeitpunkt.

Reiserücktrittsversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung bietet eine finanzielle Absicherung, falls Sie eine geplante Reise oder einen Urlaub aus bestimmten Gründen (sog. Risikogründen) nicht antreten können und dadurch Stornierungskosten anfallen. Sie übernimmt in der Regel die Kosten, die der Reiseveranstalter, Hotel oder eine Fluggesellschaft bei einer Stornierung der Urlaubsreise in Rechnung stellt.

Welche Einschränkungen der Reiserücktrittsversicherung bzw. Stornierungsversicherung gilt es zu beachten?

Welche Einschränkungen der Reiserücktrittsversicherung bzw. Stornierungsversicherung gilt es zu beachten? Die wichtigste Einschränkung bei dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Stornierungsversicherung) ist der Termin ihres Versicherungsabschlusses. Bei den meisten Reiseversicherern gilt i.d.R. folgende Abschlussfrist: Die RRV sollte spätestens 30 Tage vor dem planmäßigen Reiseantritt abgeschlossen sein. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage möglich. Die HanseMerkur Reiseversicherung bietet ergänzend für den sog. Lastminute-Schutz (Flugreisen die maximal 30 Tage vor Reiseantritt gebucht werden) eine eigene und kostengünstigere Tarifierung (im Vergleich zum RRV Normaltarif) an. Der Zeitpunkt des Abschlusses ist damit entscheidend. Lassen Sie sich bei Ihrer Entscheidung also nicht zu viel Zeit, sonst verpassen Sie die Chance, die günstigste Versicherung abzuschließen.

  • Bei Lastminute-Buchungen müssen Sie sich am Tag der Buchung entscheiden. Es gibt wenige Versicherer, bei denen Sie sich bis zum Folgetag oder bis zu 3 Tagen Zeit lassen dürfen. Danach ist ein Abschluss der RRV nicht mehr möglich! Wenn Sie den Zeitpunkt verpassen, gehen Sie ein hohes Risiko ein. Zögern Sie nicht, sondern entscheiden Sie sich für ein brauchbares Jahresschutz Paket. Dann Sie immer abgesichert, jederzeit!
  • Nicht jeder Hinderungsgrund für Ihre Reise wird auch von der Versicherung als Stornogrund anerkannt. Klar ist, dass man bei Krankheit oder Unfall nicht reisen kann und die RRV ihre Stornokosten übernimmt.
  • Wenn Sie aber keine Lust haben zu reisen ist das nicht versichert. Eine große Gefahr ist, dass man sich von seinem Lebenspartner und Mitreisenden vor Abreise trennt und keine Ersatzperson findet. Das wird in der Regel von den Versicherungen nicht als Grund akzeptiert und kann ganz schön teuer werden.
  • Nicht jede Reiseform ist mit einem Tarif versicherbar. Für Kreuzfahrten, Yachtcharter oder Ferienhäuser gibt es unterschiedliche Tarife.
  • Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie beim Reiserücktritt auch nachvollziehbare Belege vorweisen können. Bei Krankheit benötigen Sie einen Attest vom Arzt, dass Sie nicht reisen können. Wenn Sie nur einen verstauchten Finger haben, dann wird das nicht als Rücktrittsgrund akzeptiert und Sie bleiben auf Ihren Kosten sitzen.

TIPP: Ein Preisvergleich für die Reiserücktrittsversicherung lohnt sich für den Reisenden.

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