Coronavirus COVID-19 - In welchen Fällen leisten Reiseversicherungen?
Coronavirus COVID-19 – in welchen Fällen leisten Reiseversicherungen insbesondere die Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung und die wichtige Reisekrankenversicherung?
Was leistet die CORONA-Versicherung (Zusatzversicherung) als Add-On zur Stornierungsversicherung? 3 bekannte Anbieter hier vergleichen.
17.03.2020: Coronavirus / COVID-19: Weltweite Reisewarnung. Für alle nicht notwendigen touristischen Reisen in das Ausland.
Reisewarnungen anlässlich der COVID-19- Pandemie / UPDATE Januar 2021 ***:
Seit dem 14. Januar 2021 gilt die Coronavirus-Einreiseverordnung.
Reisewarnungen anlässlich der COVID-19-Pandemie. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in eine Vielzahl an Ländern derzeit gewarnt. Seit dem 1. Oktober 2020 gelten dabei wieder länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise bzw. Reisewarnungen. Sie lösen damit die pauschale Reisewarnung für außereuropäische Länder ab, die bis zum 30. September bestand. Welche Reisebeschränkungen für Ihr Reiseland gelten, finden Sie in den jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes: www.diplo.de/sicherreisen (Quelle: Auswärtiges Amt).
Die EU hat aktuell eine Internetseite (Re-open EU) mit wichtigen Reiseinformationen für europäische Länder freigeschaltet. Hilfreiche Angaben u.a. zu Quarantäne-Bestimmungen in der geplanten Urlaubsdestination und welche Anreisemöglichkeiten bestehen. Einfach Zielland auswählen und informieren. https://reopen.europa.eu/de
Wichtiger Hinweis:
Lag vor Ihrer Abreise eine Reisewarnung für Ihre Urlaubsreise vor, so leistet die Auslandskrankenversicherung - bei vielen Versicherern - nicht mehr. Das gilt nicht für Reisende, die sich bereits in dem Land befinden, sondern für Reisende die nach der offiziellen Reisewarnung noch in das entsprechende Land reisen. Bitte erkundigen Sie sich zum Auslands-Versicherungsschutz direkt beim jeweiligen Reiseversicherer. Aktuelle Beispiele für Leistungen der Versicherer/ Anbieter in der Corona-Krise:
A: HanseMerkur Reiseversicherung: Hinweis zum aktuellen Versicherungsschutz in der Reisekrankenversicherung und Reiserücktrittsversicherung
Alle Kunden die sich zur Zeit mit einer gültigen Auslandsreise-Krankenversicherung bei der HanseMerkur Reiseversicherung, egal ob touristischer Tarif (z.B. Jahres-Auslandskrankenversicherung, Familien Langzeit Auslandskrankenversicherung) oder mit einem sog. Business-Tarif, wie z.B. Young Travel Auslandskrankenversicherung (Outgoing/ Incoming) - für Work and Travel, Au-Pairs und Studenten versichert sind, haben Versicherungsschutz, auch bei einer Erkrankung mit Corona. Dies trifft auch zu, wenn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Coronavirus als Pandemie klassifiziert. Zur Zeit neu angetretene Reisen erfolgen nach der von der Regierung ausgesprochenen weltweiten Reisewarnung generell auf eigenes Risiko. Dennoch leistet die HanseMerkur Reiseversicherung bei neu abgeschlossenen Verträgen der Auslandsreise-Krankenversicherung nach der weltweiten Reisewarnung, sowohl im touristischen Tarif, als auch in den sog. Business-Tarifen, im Rahmen der zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen. Dies kann ggf. zu Leistungsausschlüssen führen. (Quelle: HanseMerkur Reiseversicherung)
UPDATE HanseMerkur Reiseversicherung (April 2020):
1: Regelungen für den Abschluss von Reise-Rücktrittsversicherungen u.a.
Für alle HanseMerkur Produkte, die eine Reise-Rücktrittsversicherung beinhalten, gilt ab dem Stichtag 03.04.2020 eine Abschlussfrist von 7 Tagen ab Reisebuchung (der Stichtag bezieht sich hierbei auf das Abschlussdatum). Diese Regelung gilt ebenfalls für Jahresversicherungen. Die Ticket-Rücktrittsversicherung ist für Veranstaltungen ab dem 01.07.2020 buchbar.
NEU seit Juli 2020. CORONA-Reiseschutz. Die HanseMerkur Reiseversicherung bietet einen speziellen CORONA-Reiseschutz als Zusatzversicherung zu einer bestehenden Reiserücktritts-und Reiseabbruchversicherung des Anbieters. Hier alle Informationen.
2: Regelungen für den Abschluss und Anschlussverträge in der Reise-Krankenversicherung für zukünftige Reisen/Aufenthalte (Reisebeginn bzw. Einreisedatum heute oder später) u.a.
- Alle touristischen Reise-Krankenversicherungen können ebenfalls unverändert abgeschlossen werden (Ausnahme: das touristische Produkt „Deutschlandschutz für ausländische Gäste (bis 01.07.2020)
- Touristische oder besuchsbedingte Aufenthalte mit Versicherungsbeginn vor dem 01.07.2020 können über Incoming-Versicherungen vorerst nicht versichert werden
- Im Rahmen von beruflich oder bildungsbedingten Aufenthalten Outgoing (z.B. die Young Travel Auslandskrankenversicherung) können Anschlussverträge, bis auf Aufenthalte in den USA/Kanada, angeboten werden. Risikozuschläge von 50 % werden für Personen älter als 35 Jahre erhoben
- Für touristische Aufenthalte oder sonstige Besuche werden aktuell keine Anschlussverträge gewähr
B: BDAE Auslandskrankenversicherung. Hinweis zum aktuellen Versicherungsschutz in der Auslandskrankenversicherung:
Zur BDAE Auslandskrankenversicherung für Weltreisende, Expats, Auswanderer und digitale Nomaden (siehe Hinweise zum Coronavirus und Reiseversicherung !) Der BDAE bietet vollen Versicherungsschutz bei Pandemien wie Covid-19.
C: Care Concept bietet ANSCHLUSSDECKUNG in der Auslandskrankenversicherung aus dem Ausland heraus.
Der Care Concept Versicherungstarif Care Global bietet u.a. eine Anschlussdeckung (bis zu 6 Monate) in der wichtigen Auslandskrankenversicherung aus dem Ausland heraus (!) u.a. für gestrandete Reisende im Ausland oder auch wenn Sie jetzt aus freien Stücken im Ausland bleiben möchten. Der Tarif eignet sich u.a. für Privatreisende, Geschäftsreisende, Au-Pairs, Studenten, Sprach- und Austauschschüler.
LANGZEIT-Auslandskrankenversicherung der Care Concept: Der Tarif Care Expatriate bietet sogar Versicherungsschutz bis zu 5 Jahren. Passender Versicherungsschutz für Auswanderer, Expatriates, Residenten, Backpacker und sonstige Langzeitreisende.
Alle detaillierten Informationen hier.
CORONA-Virus/ COVID-19 | FAQs Kooperationspartner Reiseversicherung:
- Aktuelle Informationen bekannter Reiseversicherer und Anbieter von Reiseversicherungen:
- Welcher Versicherer/ Anbieter leistet wie in der Reiserücktrittsversicherung und Reisekrankenversicherung?
- Häufige Fragen und Antworten zu den wichtigsten Reiseversicherungen
- COVOMO Versicherungsvergleich (mehrere Versicherer in der Übersicht)
- HanseMerkur Reiseversicherung
- HanseMerkur Reiseversicherung Österreich
- ERGO Reiseversicherung
- TravelSecure Reiseversicherung
- Care-Concept
- Allianz Travel
- URV Union Reiseversicherung
- Berlin Direkt Versicherung
- Barmenia
- Europ Assistance
- BDAE
Corona-Virus: Ab wann und wohin darf in Deutschland wieder gereist werden (UPDATE)?
Eine Übersicht von dem Reiseportal Travel Dealz über die Geltungsdauer der Quarantänepflicht nach Auslandsaufenthalten sowie die touristischen Lockerungsmaßnahmen aller 16 Bundesländer. Der Anbieter aktualisiert diese nach eigenen Informationen regelmäßig.
Quelle: Travel-Dealz.de / NEWS vom 20.05.2020
ALLGEMEINE HINWEISE:
Es wird keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Zusammenstellung von Informationen und Anbieter-Links übernommen. Die Antworten zu den häufigsten Fragen basieren auf den jeweiligen Versicherungsbedingungen der Versicherer. Die FAQs ersetzen nicht die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherer. Sie dienen eher als Orientierungshilfe und begründen keine Ansprüche. Stand: Februar/ März 2020.
Aufgrund der Ausnahmesituation kann es zu längeren Wartezeiten am Telefon bzw. bei der schriftlichen Bearbeitung Ihrer Anfragen beim Reise-Versicherer und bei uns kommen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis !
Bleiben Sie gesund & bleiben Sie uns treu.
Ihr RSWW.DE Reiseschutz-Team
Coronavirus - was leistet die Reiserücktrittsversicherung (Stornierungsversicherung)?
Die Reiserücktrittsversicherung bzw. Stornierungsversicherung schützt Sie vor Beginn der Reise, wenn Sie wegen eines versicherten Ereignisses u.a. einer unerwarteten und schweren Erkrankung, einer schweren Unfallverletzung, Tod, Schwangerschaft oder z.B. wegen einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber von Ihrer Reise zurücktreten müssen.
HanseMerkur Reiseversicherung:
FRAGE: Greift die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich am Coronavirus erkranke und die Reise nicht antreten kann?
Ja, das ist ein versichertes Ereignis (Beispiel: Quelle HanseMerkur Reiseversicherung. https://www.hmrv.de/ratgeber/coronavirus-reiseversicherung)
ERGO Reiseversicherung:
FRAGE: Bin ich versichert, wenn ich aufgrund von Covid-19 erkranke und deswegen meine Reise nicht antreten kann?
Grundsätzlich ist eine Erkrankung ein versicherter Rücktrittsgrund. Ausnahme besteht für Krankheiten, die von der WHO als Pandemie klassifiziert sind. Am 11.3.2020 wurde Covid-19 als Pandemie eingestuft. Daher sind Erkrankungen an Covid-19, die seit diesem Zeitpunkt festgestellt werden, leider kein versicherter Rücktrittsgrund mehr. (Quelle: ERGO Reiseversicherung https://www.reiseversicherung.de/de/service/corona-virus.html)
ANGEBOTE: HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung, VERGLEICH Reiserücktrittsversicherung
Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes in der Reiserücktrittsversicherung sind zu beachten?
Die Angst zu erkranken, ein hohes Ansteckungsrisiko oder eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes stellen KEIN versichertes Ereignis dar.
Die HanseMerkur Reiseversicherung spricht hier in Ihren Versicherungsbedingungen von sog. „Psychischen Reaktionen“, d.h. der Versichererer leistet nicht bei Krankheiten, die den Umständen nach als eine psychische Reaktion auf folgende Ereignisse aufgetreten sind: Terroranschläge, Flugzeug- oder Busunglücke, Befürchtung von inneren Unruhen, Kriegsereignisse, Elementarereignisse sowie Krankheiten oder Seuchen.
Der Versicherer leistet auch nicht, wenn der Versicherungsfall durch Krieg oder sonstige Ereignisse (z.B. Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen, Streik, Kernenergie, Beschlagnahmung, Entziehung von hoher Hand im Reiseziel verursacht wird.
TIPP des Versicherers: In den beschriebenen Fällen lohnt es sich mit den Leistungsträgern der Reise (z.B. der Airline oder dem Hotel) bzw. bei einer gebuchten Pauschalreise sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen, um ggf. weitere Optionen zu besprechen.
(Quelle: HanseMerkur Reiseversicherung. Hier weitere Fragen und Antworten: https://www.hmrv.de/ratgeber/coronavirus-reiseversicherung)
(Auszüge aus den AVB Versicherungbedingungen für die Reiseversicherung VB-RS 2018 (T-RRV/UG-D)/ Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur Reiseversicherung.)
Coronavirus - was leistet die Reiseabbruchversicherung während der Reise ?
Gut zu wissen: Eine Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie) schützt Sie während der Reise. Versicherte Gründe für den Reiseabbruch sind u.a. die unerwartete schwere Erkrankung, eine schwere Unfallverletzung, eine Impfunverträglichkeit, der Tod oder die Schwangerschaft. Die versicherten Ereignisse decken sich inhaltlich mit denen der Reiserücktrittsversicherung.
Die Angst, im Zielgebiet zu erkranken und deswegen die Reise abzubrechen, ist kein versichertes Ereignis, unabhängig davon, ob ein Sicherheitshinweis oder eine Teilreisewarnung des Auswärtigen Amts vorliegt.
ABER: Wenn Sie im Zielgebiet an COVID-19 erkranken, und zum Zeitpunkt der Einreise für diese Region keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestanden hat, besteht Versicherungsschutz.
FRAGE: Werden die Mehrkosten der Rückreise bzw. eines verlängerten Aufenthaltes erstattet, wenn ich aufgrund des Coronavirus meinen Aufenthalt im Ausland unfreiwillig verlängern muss, ohne erkrankt zu sein z.B. wegen einer Quarantäne oder ein generelles Ausreiseverbot?
Leider ist dies nicht versichert, da hier ein Eingriff von hoher Hand vorliegt.
(Quelle: ERGO Reiseversicherung. Hier weitere Fragen und Antworten der ERGO: https://www.reiseversicherung.de/de/service/corona-virus.html)
Coronovirus - was leistet die Reisekrankenversicherung bzw. Auslandskrankenversicherung?
Die wichtigste Reiseversicherung bietet Kostenschutz und Sicherheit aus einer Hand. Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für Medikamente, Arztbesuche (ärztliche Behandlungen) oder Krankenhausaufenthalte. Auch ein medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport nach Hause ist mit inkludiert. Ein 24-Stunden-Notruf-Service hilft in Notlagen, d.h. eine fachliche Beratung durch rund um die Uhr erreichbare Spezialisten und Ärzte.
HanseMerkur Reiseversicherung:
Mit einer Auslandskrankenversicherung z.B. der HanseMerkur Reiseversicherung sind Sie im Ausland umfassend geschützt. Sollten Sie sich während Ihrer Auslandsreise mit dem Coronavirus infizieren, sind die dadurch anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten grundsätzlich versichert.
Dies trifft auch zu, wenn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Corona Virus als Pandemie klassifiziert.
FRAGE: Welche Auswirkungen hat die weltweite Reisewarnung aufgrund von Pandemie des Auswärtigen Amts auf meinen Schutz durch die Reise-Krankenversicherung?
Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes hat keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz. Es besteht keine Verpflichtung für Sie, die Reise vorzeitig abzubrechen. Der vereinbarte Versicherungszeitraum behält seine Gültigkeit.
(Quelle: HanseMerkur Reiseversicherung. Hier weitere Fragen und Antworten: https://www.hmrv.de/ratgeber/coronavirus-reiseversicherung) Versicherungsbedingungen für die Reise-Krankenversicherung der HanseMerkur Reiseversicherung VB-KV 2018 (T-D). Für eine Reise.
ANGEBOT Auslandskrankenversicherung der HanseMerkur Reiseversicherung (TEST 2019: Bewertung SEHR GUT !)
Aktuelle Informationen der ERGO Reiseversicherung (Coronavirus und Reiseversicherung)
Was leistet die der ERGO Reiseversicherung?
- Auslandskrankenversicherung (Reisekrankenversicherung),
- Reiseabbruchversicherung und
- Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
- Eintrittskarten-Versicherung
FRAGE: Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung für touristische Reisen in alle Länder ausgesprochen. Was bedeutet das für meinen Versicherungsschutz? Wenn Sie sich zu dem Zeitpunkt, an dem die Reisewarnung ausgesprochen wurde, auf einer Reise im Ausland befinden, haben Sie Versicherungsschutz im Rahmen der Reisekranken-Versicherung.
FRAGE: Bin ich versichert, wenn ich im Ausland an Covid-19 erkranke?
Ja, Sie sind grundsätzlich abgesichert, wenn Sie im Ausland an Covid-19 erkranken. Dies trifft auch zu, obwohl die WHO den Virus als Pandemie klassifiziert hat. Ausnahme: Sie sind zu touristischen Zwecken in das Ausland gereist, nachdem das Auswärtige Amt am 17.3.2020 die weltweite Reisewarnung ausgesprochen hat (!)
(Quelle: Hier alle Informationen der ERGO Reiseversicherung: https://www.reiseversicherung.de/de/service/corona-virus.html
Aktuelle Informationen der TravelSecure Reiseversicherung (Coronavirus und Reiseversicherung)
Die Würzburger Versicherungs-AG (TravelSecure) gibt aktuelle Hinweise zum Coronavirus (COVID-19) in Verbindung mit ihrer TravelSecure Reiseversicherung (Reiserücktrittskosten-Versicherung, Reiseabbruchkosten-Versicherung und Auslandsreisekrankenversicherung (Stand 10.03.2020). https://www.travelsecure.de/images/pdf/Aktuelle-Hinweise-zum-Coronavirus.pdf
Weiterlesen: Coronavirus COVID-19 - In welchen Fällen leisten Reiseversicherungen?
Hundehalter-Haftpflichtversicherung im Vergleich
Hunde-Haftpflichtversicherung hier online vergleichen
Aktuelle Tarife bekannter Versicherer und Anbieter in der Hundehalter-Haftpflichtversicherung.
Weiter zum Covomo-Versicherungsvergleich:
Was leistet eine Hundehaftpflichtversicherung?
Was ist versichert? Gegenstand der Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hunde ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Versichert sind Schäden an Personen oder Sachen, die auf Ihr Tier zurückzuführen sind und für die Sie als Halter oder von Ihnen bestimmte Hüter des Tieres einstehen müssen (Beispieldefinition).
Angebote auch mit Gültigkeit der Hunde-Haftpflichtversicherung im weltweiten Ausland
Beispiel - Tarif degenia Tierhalterhaftpflicht für Hunde: Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts z. B. im Urlaub einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt.
Weiterlesen: Hundehalter-Haftpflichtversicherung im Vergleich
Spezielle Busreiseversicherung für alle Urlaubsreisen und Tagesausflüge mit dem Reisebus
Die Würzburger Versicherungs-AG (TravelSecure) bietet für Einzelreisende und Teilnehmer einer Bus-Reisegruppe mehrere Paketvarianten in der Busreiseversicherung für Reisen in Deutschland und Europa. Egal ob Tagestrip an die Nord- oder Ostsee oder die mehrtägige Urlaubsreise in die Berge.Mit der passenden und speziellen Reiseversicherung für die geplante Busreise sind Sie immer auf der sicheren Seite. Das 4-Sterne Komplettschutzpaket (Der TravelSecure Busreise TOP-Schutz) umfasst folgendes Leistungspaket für die Busreise: Eine Reiserücktrittsversicherung plus Reiseabbruchversicherung, eine Auslandskrankenversicherung, eine Reisegepäck-Versicherung und eine Reiseunfall-Versicherung. Gut zu wissen: Es erfolgt keine Begrenzung im Alter bzw. es erfolgt keine Erhebung von altersbedingten Beitragszuschlägen. Alle Leistungen sind ohne Selbstbeteiligung für den Reisenden.
Abschlussfrist: Der Versicherungsschutz muß spätestens 30 Tage vor Abreise abgeschlossen werden. Eine organisierte Reisebusreise kann bis zu 42 Tage versichert werden. Alle detaillierten Produktinformationen zur Busreiseversicherung erhalten Sie hier. Die genauen Leistungen entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen zum Bus-Reiseschutz.
Wie verhalte ich mich bei einem Schaden auf der versicherten Busreise?
Ihre Busreise ist im vollen Gange oder noch gar nicht gestartet und Sie möchten einen Schaden melden? Über die Online-Schadenmeldung der Würzburger Versicherung können Sie Ihren Schadenfall in der Busreiseversicherung innerhalb weniger Minuten schnell und unkompliziert beim Versicherer melden. Und so geht’s: Machen Sie genaue Angaben zum Schadenfall. Dann die erforderlichen Unterlagen zum Schaden hochladen. Im nächsten Schritt bekommen Sie vom Versicherer zügig eine Rückmeldung und einen Link, über den Sie weitere Unterlagen zum Schadenfall hochladen können.
DEUTSCHLANDSCHUTZ jetzt mit Selbstbehaltübernahme-Versicherung für alle Ferienarrangements
Der Deutschlandschutz der HanseMerkur Reiseversicherung bietet optimalen Reiseschutz für alle Ferienarrangements z.B. für den Strandurlaub an der Nord- oder Ostsee in der Ferienwohnung bzw. Ferienappartement, die Städtereise, den Wander- oder Skiurlaub in den Bergen. Reisen in Deutschland können bis zu einer Dauer von 45 Tagen passend versichert werden. Die spezielle Reiseversicherung für alle Deutschlandreisen, kann nun auch mit einer günstigen Selbstbehaltübernahme-Versicherung abgeschlossen werden. Die Selbstbehalt-Übernahme gilt für die Produkte Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie) u.a. im Deutschland-Schutz. Hier die komplette Prämienübersicht der Selbstbehaltausschluss-Versicherung (Übernahmeversicherung).
Reiseversicherung für Reisen in DEUTSCHLAND. Wann fällt eine Selbstbeteiligung in der Reiserücktrittsversicherung an?
Soweit nicht anders vereinbart und ohne Selbstbehalts-Übernahmeversicherung gilt für die Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie): Im Falle einer unerwarteten und schweren Erkrankung, die ambulant behandelt wird, beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,– EUR je versicherte Person (oder Objekt). Dieser Selbstbehalt entfällt, wenn eine vollstationäre Krankenhausbehandlung erforderlich wird. Bei allen anderen Ereignissen wird kein Selbstbehalt berechnet.
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