Stiftung Warentest testet Reiserücktrittspolicen

In der aktuellen Ausgabe der Finanztest 06/ 2016 hat die Stiftung Warentest wieder Reiseversicherungen getestet. In dem Reiseschutz-Test wurden die Reiserücktrittsversicherung als Kombiprodukt mit der Reiseabbruchversicherung geprüft und die jeweiligen Leistungen der Anbieter miteinander verglichen. Die Reiseversicherer wurden mit Ihren Stornoschutz- Produkten auf eine Vielzahl von Kriterien hin bewertet. Rücktrittstarife die beim Versicherer direkt abgeschlossen werden können für Einzelreisende und Familien sowie Jahresversicherungen und Versicherungen für eine Reise wurden berücksichtigt und gegenübergestellt.

Die 7 Rücktritts-Versicherer die mit der Höchstnote und dem Qualitätsurteil „GUT“ bewertet wurden, sind die Würzburger mit Ihrer Reiseversicherungsmarke TravelSecure, die Europäische Reiseversicherung (ERV), Signal Iduna, BD24, Europ Assistance, AWP P&C und die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG. Eine SEHR GUT Beurteilung wurde in diesem Jahr nicht vergeben.

Der Finanztest lobt insbesondere auch Jahrespolicen, denn Jahresverträge lohnen sich für den Kunden oft schon dann, wenn er mehr als einmal im Jahr unterwegs ist und gerne auch mal ganz spontan eine Urlaubsreise bucht. Zugleich empfohlen werden Reiserücktrittsversicherungen ohne Selbstbehalt. Da gerade bei teuren Reisen, z.B. den im Trend liegenden Kreuzfahrten, im Schadensfall bei einem Versicherungsschutz mit Selbstbehalt, schnell ein hoher Betrag zustande kommt. Grundsätzlich sollte der Reisende Reise-Versicherungsangebote miteinander vergleichen, da es oft mehrere Angebote auch eines Anbieters gibt und Leistungen und Preise von Reiseversicherungen oft sehr variieren.

Mit der Gesamtnote 1,7 hat die Würzburger TravelSecure-Versicherung den vorderen Platz belegt. Der weltweite Reiseschutz  „Topschutz ohne Selbstbehalt“ als Einmalversicherung und die „Jahres-Reise-Karte Basispaket“ ohne Selbstbehalt sind auch über RSWW.DE und die Versicherungs-Vergleichsrechner direkt online beim Versicherer buchbar.

Quelle: Versicherungsjournal.de/ Online-Ausgabe vom 19.05.2016.

 

 

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