Erntehelfer-Versicherung der HanseMerkur Reiseversicherung. Wer kann mit dem Tarif für Saisonarbeitskräfte versichert werden?

Erntehelfer Versicherung der HanseMerkur Reiseversicherung. Welche Personen können mit dem Tarif für Saisonarbeitskräfte versichert werden? Hier alle Antworten und weitere Fragen zur Erntehelfer Versicherung

Die HanseMerkur Reiseversicherung bietet für sog. „Erntehelfer“ mit Aufenthalt in Deutschland einen speziellen „Reiseschutz für Saisonarbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft“ inklusive einer Auslandskrankenversicherung und einem Zusatzpaket (Reiseunfall-Versicherung und Reisehaftpflicht-Versicherung, optional) an.  Wer kann mit dem Tarif für Saisonarbeitskräfte versichert werden? Wer ist versicherungsfähig?  Hier die Antwort:

Wer kann mit dem Tarif für Saisonarbeitskräfte versichert werden?

Welche Personen sind versicherungsfähig? Versicherungsfähig sind Personen, die als kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau (Primärsektor) tätig sind. Personen, die der gesetzlichen Versicherungspflicht in Deutschland unterliegen, sind nicht versicherungsfähig. Wichtiger Hinweis für den Betrieb: Bitte klären Sie mit der gesetzlichen Krankenkasse unbedingt den entsprechenden Status Ihrer Saisonarbeitskräfte ab !

Häufige Fragen und Antworten zur Erntehelfer Krankenversicherung für Saisonarbeitskräfte mit Aufenthalt in Deutschland

Hier weitere häufige Fragen zur Erntehelfer Krankenversicherung für Saisonarbeitskräfte mit Aufenthalt in Deutschland auf einen Blick u.a.:

  • Bis wann kann ich die spezielle Erntehelfer-Versicherung abschließen?
  • Kann der Versicherungsvertrag vorzeitig beendet werden? Bekomme ich dann Geld vom Versicherer zurück?
  • Sind akute Verschlechterungen von Vorerkrankungen in der Auslandskrankenversicherung für Erntehelfer mit mitversichert?
  • Sind geistige und seelische Störungen in der Auslandskrankenversicherung ausgeschlossen und nicht abgesichert?
  • Sind Ansteckungskrankheiten wie HIV in der Auslandskrankenversicherung ausgeschlossen?
  • Sind Schäden durch Alkoholmissbrauch/ Unfälle bei Alkoholkonsum in der Auslandskrankenversicherung für Erntehelfer und Saisonarbeitskräfte ausgeschlossen?

Alle Antworten zu den Fragen in der HanseMerkur Erntehelfer Krankenversicherung hier !!

 

TARIFCHECK Reiseschutz für Saisonarbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft“

Foto: © RSWW.DE, Ernte in Deutschland, eigenes Bild