Was ist eine „unerwartete schwere Erkrankung“?

Was ist eine unerwartete schwere Erkrankung in der Reiserücktrittsversicherung? Erläuterung des Fachbegriffs durch Beispiele !

Die Erkrankung muss „unerwartet“ und „schwer“ sein. Was ist denn nun eine unerwartete schwere Erkrankung in der Reiserücktrittsversicherung am Beispiel der Definition der HanseMerkur Reiseversicherung? Hier wichtige Informationen des  Reisversicherers zum besseren Verständnis des versicherten Rücktrittsgrundes in der Stornierungsversicherung.

Hinweise: Bitte beachten Sie, dass die Beispiele nicht abschließend sind. Bitte kontaktieren Sie ggf. die HanseMerkur Reiseversicherung für die Klärung weiterer Fragen zur Reiserücktrittsversicherung.

 

Weiter zur Erläuterung des Fachbegriffes „unerwartete schwere Erkrankung“ sowie einige erklärende Beispiele durch den Reiseversicherer.

Definition des Kriteriums „unerwartet“ bei der HanseMerkur Reiseversicherung

Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung muss „unerwartet“ und „schwer“ sein. Zunächst definiert der Versicherer das Kriterium „unerwartet“ und gibt danach Beispiele für „schwere“ Erkrankungen im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung.

  • Case 1: Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung gilt als unerwartet. 
  • Case 2: Versichert ist ebenfalls das erneute Auftreten einer Erkrankung, wenn in den letzten 2 Wochen vor Versicherungsabschluss für diese Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist. 
  • Case 3: Sofern in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss für eine bestehende Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist, ist ebenfalls die unerwartete Verschlechterung dieser Erkrankung versichert.

Wichtig zu wissen: Nicht als Behandlung zählen regelmäßig durchgeführte medizinische Untersuchungen, um den Gesundheitszustand festzustellen. Die Untersuchungen werden nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt und dienen nicht der Behandlung der Erkrankung.

Beispiele für - schwere Erkrankungen - in der Reiseversicherung:

Beispiele des Versicherers für „schwere Erkrankungen“ in der Reiseversicherung (nicht abschließend):

  • Beispiel 1: Der behandelnde Arzt hat eine Reiseuntauglichkeit attestiert
  • Beispiel 2: Die ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung ist so stark, dass der Versicherte aufgrund von Symptomen und Beschwerden der Erkrankung die geplante Hauptreiseleistung nicht wahrnehmen kann
  • Beispiel 3: Wegen dieser ärztlich attestierten Erkrankung einer Risikoperson ist die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich. 

Beispiele für eine „unerwartete schwere Erkrankung“ in der Reiserücktrittsversicherung

Beispiele für eine „unerwartete schwere Erkrankung“ in der Reiserücktrittsversicherung (Stornierungsversicherung) der HanseMerkur Reiseversicherung (Hinweis: Die Beispiele und Erläuterungen des Versicherers sind nicht abschließend !)

 

Beispiel 1: Die versicherte Person schließt für eine gebuchte Reise eine Reiserücktrittsversicherung ab. Kurz vor dem Abtritt der Reise erleidet sie erstmals einen Herzinfarkt. 

Beispiel 2: Bei der Mutter der versicherten Person wird nach Abschluss der Reisversicherung und nach Reisebuchung eine Lungenentzündung diagnostiziert. Aufgrund der Erkrankung ist die Mutter auf Betreuung durch die versicherte Person angewiesen. 

Beispiel 3: Bei Abschluss der Reiseversicherung – Reiserücktrittsversicherung-  besteht eine Allergie bei der versicherten Person. In den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss ist für die Allergie keine ärztliche Behandlung durchgeführt worden. Vor Reiseantritt kommt es dann zu einer starken allergischen Reaktion. Der behandelnde Arzt stellt wegen der Heftigkeit der allergischen Reaktion die Reiseuntauglichkeit fest.

Nicht alle Fälle sind versichert. Hier liegt z.B. keine „unerwartete schwere Erkrankung“ in der Reiserücktrittsversicherung vor

Nicht alle Fälle sind auch versichert. Hier liegt z.B. keine „unerwartete schwere Erkrankung“ in der Reiserücktrittsversicherung vor (Hinweis: Das Beispiel ist nicht abschließend !): Die versicherte Person leidet unter einer Erkrankung, bei der Schübe ein charakteristisches Merkmal des Verlaufs sind (z. B. Multiple Sklerose, Morbus Crohn). In den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss oder Reisebuchung wurde eine Behandlung für die bestehende Erkrankung durchgeführt. Daher ist diese Erkrankung nicht versichert.

Passende Tarife in der Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchabruchversicherung hier im Vergleich !

Passende Angebote in der Reiseversicherung bekannter Anbieter und Versicherungsgesellschaften (u.a. in der Reiserücktrittsversicherung/ Stornoversicherung und Reiseabbruchversicherung) finden Sie hier im Vergleichsrechner für Versicherungen. Weiter zum Vergleich Reiserücktrittsversicherung:

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